Mobile Rentenberatung

 
 

  1. Fachgerechte und vollständige computerunterstützte Ausfüllung
    der amtlichen Hinterbliebenenrenten-Antragsvordrucke (R 500)

  2. Fachgerechte und vollständige computerunterstützte Ausfüllung
    der amtlichen Meldung zur Krankenversicherung der Rentner
    (R 810)

  3. Weiterleitung der vollständigen Antragsunterlagen (R 500) an
    die gesetzliche Rentenversicherung

  4. Weiterleitung der Meldung zur Krankenversicherung der
    Rentner (R 810) an die zuständige Krankenkasse